Laut Satzung sollten nur solche Personen oder Unternehmen Mitglied werden, die zum Eintrittszeitpunkt ihren Sitz bzw. Wohnsitz oder ihre Arbeitsstätte in der Gemeinde Diekholzen haben oder Eigentümer eines Grundstücks im Gemeindegebiet von Diekholzen sind. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand.